Ortsnetzrufnummern
Neue Ortsnetzrufnummern können in jedem unser Tarife hinzu bestellt werden. Voraussetzung für den Erhalt einer Rufnummer aus einem bestimmten Ortsnetz ist, dass Sie in diesem Ortsnetz auch wohnen oder Ihren Betrieb dort führen. Es muss also immer eine echte Adresse in diesem Ortsnetz vorhanden sein.
Als Privatperson darf man maximal 10 Rufnummern beziehen, als Firma bis zu 100 Rufnummern. Sollten mehr als 100 Rufnummern benötigt werden, muss ein höherer Bedarf bei der Bundesnetzagentur angemeldet und erklärt werden. Ist der Mehrbedarf schlüssig, erhalten Sie von der BNA ein entsprechendes Schreiben, was den Bezug eines größeren Blocks erlaubt.
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